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PPWR – Die neue EU-Verpackungsverordnung

25. Juli 2024 // Werner Schicks

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die lang erwartete Neuauflage der EU-Verpackungsrichtlinie. Sie bringt weitreichende Änderungen für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen mit sich. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die neue Verpackungsrichtlinie, welche Ziele sie beinhaltet und welche Herausforderungen auf Unternehmen und Händler zukommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • PPWR - Neue EU-Verpackungsverordnung: Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Dadurch sind für verpackende Unternehmen Vorbereitungen notwendig.
  • Ziele der PPWR: Verringerung des Ressourcenverbrauchs, Steigerung der Recyclingraten, Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU.
  • Maßnahmen: Reduzierung von Einwegplastik, Förderung von Mehrwegverpackungen, Einführung von Pfandsystemen, verbindliche Recyclingquoten, Förderung recycelter Materialien und strenge Kennzeichnungspflichten.
  • Auswirkungen und Vorbereitung: Unternehmen müssen Verpackungen anpassen, was Investitionen und Umstellungen erfordert. Eine umfassende Vorbereitung und Partnerschaften mit Recyclingunternehmen sind notwendig.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (deutsch: Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung) ist eine EU-weite Verordnung, die darauf abzielt, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Diese Verordnung setzt neue Standards für die Gestaltung, Herstellung und das Recycling von Verpackungen, um den ökologischen Fußabdruck der Europäischen Union zu minimieren. Die PPWR stellt sicher, dass Verpackungen effizienter genutzt und die Recyclingraten signifikant erhöht werden. Die neue Regelung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und stellt eine umfassendere und strengere Regulierung dar. Sie enthält verbindliche Recyclingquoten, Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit sowie Kennzeichnungspflichten für Verpackungen.

PPWR Update: Wie ist der aktuelle Status?

Der Entwurf der EU-Verpackungsverordnung PPWR wurde im März 2024 dem Europäischen Rat zur Genehmigung vorgelegt. Das Europäische Parlament hatte eine vorläufige Abstimmung über die PPWR für den 24. April 2024 angesetzt. Das Ergebnis war 476 Ja-Stimmen zu 129 Nein-Stimmen. Da der finale Wortlaut noch einer sprachjuristischen Überprüfung unterzogen werden muss, müssen das neue Parlament und der Rat nach der EU-Wahl der geprüften Fassung nochmals formell zustimmen. Die endgültige Fassung der PPWR wird voraussichtlich im Herbst 2024 fertiggestellt.

Ziele der PPWR

Das übergeordnete Ziel der PPWR ist es, die Kreislaufwirtschaft für Verpackungen in der Europäischen Union zu stärken und die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Konkret sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Verringerung des Ressourcenverbrauchs und des ökologischen Fußabdrucks,
  • Steigerung der Recyclingraten und Förderung der Wiederverwendung,
  • Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Lieferkette,
  • sowie Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU.

Durch die Umsetzung der PPWR sollen Ressourcen geschont, Emissionen reduziert und die Umweltbelastung verringert werden. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verpackungsindustrie gestärkt und der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden.

Wann tritt die EU-Verpackungsverordnung in Kraft?

Die PPWR wird nach der Verabschiedung im April 2024 durch das Europäische Parlament wohl Ende 2025 bzw. Anfang 2026 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Unternehmen die neuen Vorschriften einhalten und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Es wird eine Übergangsfrist geben, um den Unternehmen genügend Zeit zur Umsetzung der notwendigen Änderungen zu geben.

PPWR Timeline in Kürze

2022 | 2023

Veröffentlichung des Entwurfs zur neuen Verpackungsrichtlinie durch die EU.

März 2024

Vorbereitung der Mitgliedstaaten und Unternehmen auf die neuen Vorschriften.

24. April 2024

Verabschiedung der EU-Verpackungsverordnung durch das Europäische Parlament.

Ende 2025 | Anfang 2026

Offizielles Inkrafttreten der PPWR.

2026 | 2027

Übergangsfrist für die Anpassung und Implementierung der Maßnahmen.

2027

Erste Überprüfung und Anpassung der Recyclingziele.

2030

Zieljahr für die vollständige Umsetzung der Verordnung und Erreichung aller festgelegten Recyclingquoten.

Welche Maßnahmen beinhaltet die EU-Verpackungsverordnung?

Die EU-Verpackungsverordnung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Dazu gehören:

  • Reduzierung von Einwegplastikverpackungen
  • Anreize für die Entwicklung von Mehrwegverpackungssystemen
  • Einführung von Pfandsystemen für bestimmte Verpackungen
  • Verpflichtende und verbindliche Recyclingquoten für Verpackungsabfälle und -materialien bis 2030
  • Förderung der Verwendung von recycelten Materialien in neuen Verpackungen
  • Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen, um deren Recyclingfähigkeit zu verbessern
  • Kennzeichnungspflichten für Verpackungen zur Rückverfolgbarkeit
  • Anreize zur Förderung des Ökodesigns und der Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie

Durch diese Maßnahmen sollen Unternehmen dazu angehalten werden, ihre Verpackungen an die neuen Anforderungen anzupassen und innovative Lösungen wie Mehrwegverpackungen zu entwickeln. Gleichzeitig erhalten Verbraucher mehr Transparenz über die Zusammensetzung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

Die Auswirkungen der PPWR

Die PPWR wird weitreichende Auswirkungen auf die Verpackungsindustrie, den Handel und die Verbraucher haben. Unternehmen müssen ihre Verpackungen an die neuen Anforderungen anpassen, was mit Investitionen und Umstellungen in der Produktion verbunden sein kann. Gleichzeitig werden neue Geschäftsmodelle und Innovationen im Bereich Mehrwegverpackungen gefördert, was Chancen für Unternehmen bietet, die frühzeitig auf diese Entwicklung setzen. Für Verbraucher bedeutet die PPWR mehr Transparenz über die Zusammensetzung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen, was ihre Entscheidungen beim Kauf beeinflussen kann. Insgesamt führt die Harmonisierung der Vorschriften innerhalb der EU zu einer Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels und einer besseren Recyclinginfrastruktur.

Für wen gilt die EU-Verpackungsverordnung?

Die EU-Verpackungsverordnung gilt für alle Akteure entlang der Verpackungslieferkette in der Europäischen Union. Dazu gehören Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten, Importeure von Verpackungen und verpackten Produkten, Händler und Vertreiber von verpackten Produkten, Betreiber von Abfallsammelsystemen und Recyclinganlagen sowie Verbraucher, die Verpackungsabfälle entsorgen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um große Industrieunternehmen oder kleinere Betriebe handelt.

Alle diese Akteure müssen die neuen Vorschriften der PPWR beachten und umsetzen. Für Hersteller und Importeure bedeutet dies beispielsweise, dass sie ihre Verpackungen an die neuen Anforderungen anpassen müssen. Händler und Vertreiber müssen sicherstellen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte den Kennzeichnungspflichten entsprechen.

Wie können Unternehmen sich auf die PPWR vorbereiten?

Um sich auf die PPWR vorzubereiten, sollten Unternehmen:

  • Eine Bestandsaufnahme ihrer aktuellen Verpackungsprozesse durchführen
  • Nachhaltige Verpackungslösungen und Materialien evaluieren
  • Partnerschaften mit Recyclingunternehmen eingehen
  • Mitarbeiter in Bezug auf die neuen Vorschriften schulen
  • Investitionen in neue Technologien und Prozesse planen

Welche Verpackungen fallen unter die neue Verpackungsverordnung?

Die PPWR gilt für alle Verpackungen unabhängig vom Material (Kunststoff, Glas, Metall, Papier etc.). Sie umfasst Verkaufs-, Umverpackungen und Transportverpackungen. Für bestimmte Verpackungen wie Medizinprodukte oder Verpackungen für gefährliche Stoffe können Ausnahmen von einzelnen Anforderungen gelten. Auch importierte Verpackungen müssen die Vorgaben der PPWR erfüllen. Hersteller aus Drittländern müssen einen Bevollmächtigten in der EU benennen.

Welche Verbote gelten durch die PPWR?

Die PPWR sieht keine direkten Verbote für bestimmte Verpackungen vor. Allerdings müssen alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, bestimmte Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung erfüllen. Verpackungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, dürften somit indirekt vom Markt ausgeschlossen werden. Zudem können die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der PPWR eigene nationale Maßnahmen wie Verbote oder Beschränkungen für bestimmte Verpackungen erlassen. Beispielsweise könnten bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff oder andere Verpackungen mit hoher Umweltbelastung verboten werden, sofern sie nicht den Wiederverwendbarkeits- und Recyclingfähigkeitsanforderungen entsprechen.

Wie Sie bei diesem Prozess Unterstützung finden

Die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung stellt viele Unternehmen und Hersteller vor neue Herausforderungen. Als führender Hersteller industrieller Kennzeichnungssysteme bietet Diagraph umfassende Unterstützung bei der Implementierung der PPWR-Anforderungen. Dabei deckt Diagraph zahlreiche Branchen und Anwendungen ab, die bei der PPWR relevant sind - egal ob Kartonkennzeichnung, Kunststoffkennzeichnung oder Lebensmitteletikettierung. Von der ersten Beratung bis zur vollständigen Implementierung steht Diagraph Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite und bietet eine umfassende Betreuung für alle Ihre Projekte und Prozesse.

FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

PPWR Zusammenfassung: Die Verpackungsverordnung in Kürze

Die EU-Verpackungsverordnung, auch bekannt als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), umfasst eine Vielzahl von Vorschriften, die darauf abzielen, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen zu fördern. Dazu gehören Anforderungen an die Gestaltung und Herstellung von Verpackungen sowie Regelungen zur Entsorgung und Wiederverwertung.

Welches Potenzial hat die PPWR?

Die PPWR hat das Potenzial, die Umweltauswirkungen von Verpackungen erheblich zu reduzieren. Durch die Einführung strengerer Vorschriften und die Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen können Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck verkleinern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Zudem bietet die PPWR Chancen für Innovationen im Bereich nachhaltiger Verpackungstechnologien.

Warum ist die PPWR notwendig?

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist notwendig, um die wachsenden Mengen an Verpackungsabfällen in den Griff zu bekommen und die Kreislaufwirtschaft für Verpackungen voranzutreiben. Trotz bestehender Regelungen wie der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist der Verpackungsverbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig sind die Recyclingraten für viele Verpackungsmaterialien noch immer zu gering.

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